Aktualisierte Regeln zur Öffnung der Tennisanlage vom 25.05.2021

Liebe Mitglieder,

seit Anfang Mai dürfen wir in abgespeckter Form unsere Tennis- und Bouleplätze wieder nutzen. Da der Inzidenzwert in Mannheim sich seither weiterhin verbessert hat, können wir nun in den 1. Öffnungsschritt der Inzidenz unter 100 gehen. Der Badische Sportbund hat folgende Regeln ausgegeben:

  • es dürfen sich pro Tennis- oder Bouleplatz maximal 20 Personen aufhalten
  • sofern sich auf einem Platz mehr als 2 Haushalte aufhalten, ist ein
    Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis
    vorzulegen
  • die Pflicht zu diesem Nachweis gilt nicht für Gruppen, deren Teilnehmer alle das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden. Ausnahme ist die Einzelnutzung der Toiletten

Für uns als Friedrichsfelder Ski-Club bedeutet das konkret

  • ein Boule- oder Tennis-Gruppentraining ist mit maximal 20 Personen je Tennisplatz unabhängig vom Alter möglich (hierzu zählt auch das Doppelspiel). Es wird von jedem Teilnehmer ein negativer Corona-Test benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eine negativen Corona-Tests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen
  • nehmen an dem Gruppentraining nur Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr teil, so entfällt die Testpflicht der Teilnehmer und der Anleitungsperson
  • Schnell- und Selbsttests dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen
  • da unser Clubhaus selbst bewirtschaftet wird, darf es nicht geöffnet werden. Somit bleibt auch der Hüttendienst bis auf Weiteres ausgesetzt
  • Umkleiden und Duschen dürfen nicht genutzt werden. Die Toiletten dürfen genutzt werden, beachtet weiterhin die Hinweise an den Türen
  • ein Aufhalten auf unserer Anlage ist weiterhin nicht gestattet
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern muss durchgehend eingehalten werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 außerhalb der Tennisplätze wird empfohlen
  • Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Das Betreten der Anlage ist für Personen, die die Erhebung der Kontaktdaten verweigern, untersagt. Bitte tragt euch vor Beginn des Spiels in die ausgehängte Liste ein
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten
  • Bitte befolgt weiterhin folgenden Ablauf:
    Kommen → Abstand wahren → Spielen → Gehen
  • Sanktionen sind dem Vorstandsteam aufgrund der Interessen des Vereins bei Verstoß vorbehalten (z.B. temporäre Spielsperre, Vereinsausschluss…)

Diese Regelungen sind verpflichtend und hängen auch auf unserer Anlage zum Nachlesen aus.
Bei Fragen könnt ihr euch gerne an unsere Corona-Beauftragte Sarah Erny wenden.